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Beschreibung
Seitenleuchte gelb
Nach § 51 StVO müssen Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 m
seitlich mit gelben Markierungsleuchten ausgerüstet sein, wenn die Erstzulassung
nach dem 01.10.1994 erfolgte.
Anschluß 12 Volt, 5 W.
Nach § 51 StVO müssen Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 m
seitlich mit gelben Markierungsleuchten ausgerüstet sein, wenn die Erstzulassung
nach dem 01.10.1994 erfolgte.
Anschluß 12 Volt, 5 W.